Aktuelle Informationen zur Beschulung während der Corona-Pandemie

Infos zur Beschulung

Am 31.Januar 2023 laufen die Coronaverordnungen aus. 

Folgende Änderungen sind für Schulen relevant:

- Ausgabe von Tests zur Selbsttestung nur noch auf Anfrage bis Restbestände aufgebraucht sind,
- Masken können weiterhin freiwillig getragen werden, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schülerspezialverkehr entfällt ab dem 01. Februar 2023.
- Positiv getestete Personen müssen nicht mehr in Isolation, es wird stattdessen empfohlen eine Maske zu tragen. 

Weiterhin gilt: Wer krank ist soll die Schule nicht besuchen!

Da an unserer Schule Menschen lernen und arbeiten, die der Risikogruppe zugeordnet werden können, bitten wir Sie achtsam zu sein und Ihr Kind nicht krank zur Schule zu schicken!



Aktualisierung vom 10.08.2022

Die Sommerferien sind vorbei und wir alle freuen uns auf das vor uns liegende Schuljahr. Leider
wird auch dieses Schuljahr von der Corona-Pandemie begleitet.
Unsere neue Schulministerin, Frau Feller, hat bereits in der vergangenen Woche einen Elternbrief
erstellt und den Schulen zugeschickt. Diesen Brief senden wir Ihnen ebenfalls zu, fassen hier
aber die wichtigsten Informationen schon einmal für Sie zusammen:

  • Das Tragen von medizinischen Masken wird in der Schule empfohlen, im Bus/Taxi ist es verpflichtend,
  • mit schweren Erkältungssymptomen sollen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben,
  • bei leichten Erkältungssymptomen können Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, müssen jedoch zu Hause einen Selbsttest durchführen,
  • jeder Schüler/jede Schülerin bekommt dafür Tests von der Schule mit nach Hause,
  • diese Tests sollen nur angewendet werden, wenn der Schüler/die Schülerin Erkältungssymptome zeigt oder Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte,
  • am ersten Schultag werden alle Schülerinnen und Schüler in der Schule getestet.

Wir hoffen durch diese Maßnahmen eine Verbreitung des Virus zu verhindern und bitten um Ihre
Unterstützung.



Grundsätzlich entscheiden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Bei einer voraussichtlichen oder tatsächlichen Fehlzeit in der Schule von mehr als sechs Wochen ist ein ärztliches Attest unbedingt vorzulegen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, vorab das Gespräch mit uns zu suchen.

Sollte Ihr Kind typische Symptome einer COVID19-Erkrankung (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns) aufweisen, darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen bzw. muss unverzüglich den Schulbesuch abbrechen. Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher müssen alle Schüler/innen mit einem Schnupfen für mindestens 24 Stunden zu Hause bleiben und dürfen die Schule erst besuchen, wenn bis dahin keine weiteren Symptome aufgetreten sind.

Covid19 Schaubild

Unser Sekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (montags - freitags von 8.00 bis 10.15 Uhr) besetzt. Sie erreichen uns unter 02961/94-5775. 

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